Obligatorische Bauzeitversicherung im Kanton Bern

Mit der obligatorischen Bauzeitversicherung sind Sie auch während der Bauphase vor den Folgen allfälliger Feuer- und Elementarschäden geschützt.

Innenbau eines Hauses

Geschützt durch die Bauphase

Während der Bauzeit kann viel passieren. Um Sie vor einer finanziellen Misere – noch vor dem Einzug ins neue Zuhause – zu schützen, sieht das Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) auch während dem Bau einen obligatorischen Schutz vor. Dieses Obligatorium gilt für Neu-, Um-, Aus- und Anbauten sowie Sanierungen ab einer Bausumme von 25 000 Franken. 

Der Versicherungsschutz ist identisch mit jenem der obligatorischen Grundversicherung. Zudem sind dieselben Schadensereignisse versichert.

 

 Innenbau eines Hauses

Melden Sie jetzt Ihren Neu- oder Umbau an

Um Ihr Bauprojekt beurteilen zu können, benötigen wir gewisse fachtechnische Angaben. Sollten Sie keinen Zugriff auf die Bauunterlagen haben, empfehlen wir Ihnen, das Formular durch Ihre Bauleiterin bzw. Ihren Bauleiter ausfüllen zu lassen.

Wichtig: Sollten Sie merken, dass sich Ihr Bauvorhaben verzögert, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

 Mann tippt etwas in den Laptop ein

Häufige Fragen:

 

Die obligatorische Bauzeitversicherung auf einen Blick

Tablist controls

Keine Prämienzuschläge

Prämientarif

Steigende Schadensleistung

Versicherungswert

Bei Feuerschäden wird kein Selbstbehalt geltend gemacht.

Selbstbehalt

Teilweise Übernahme der Räumungskosten

Leistungen

Schadenbeispiel

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 Ziegelsteine
Trotz ordnungsgemässer Sicherung sind in der Nacht zwei am Vortag neu gemauerte Ziegelsteinwände infolge Sturmwind eingestürzt. Die Kosten für die Räumung der Ziegelwände und die Neuerstellung sind durch die obligatorische Bauzeitversicherung gedeckt.