Provisorische Schutzmassnahmen im Schadenfall
Das Dach oder die Gebäudehülle wurde dermassen beschädigt, dass ein noch grösserer Schaden droht? In gewissen Fällen macht es Sinn, dass Sie noch vor der Schadenmeldung provisorische Schutzmassnahmen veranlassen, um offene Stellen im Dach oder der Gebäudehülle zu verschliessen.
Nachfolgend einige Beispiele, in denen provisorische Schutzmassnahmen gerechtfertigt sind. In allen anderen Fällen gilt: Schaden dokumentieren, melden und erst nach Freigabe der Kostenbeteiligung den Schaden beheben lassen.
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