Vom Unwetter betroffen?
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Unerwartet eintretende Natur- oder Zivilisationsereignisse können betroffene Gemeinden unter Umständen in eine Notlage bringen. Die «Stiftung Einsatzkostenversicherung der Gemeinden in ausserordentlichen Lagen» (kurz EKV) hat den Zweck, die Mittel zur Deckung der entsprechenden Kosten zu beschaffen, zu verwalten und auszuzahlen.