Anmeldung obligatorische Bauzeitversicherung bei einem Neubau
Während der Bauzeit kann viel passieren. Aus diesem Grund muss im Kanton Bern bei Neubauprojekten spätestens ab einer Bausumme von 25'000 Franken die obligatorische Bauzeitversicherung bei der Gebäudeversicherung Bern abgeschlossen werden. Versichert sind dabei die gleichen Risiken wie in der obligatorischen Grundversicherung, d.h. Feuer- und Elementarschäden. Da dies nicht automatisch mit dem Einreichen des Baugesuches erfolgt, muss die Anmeldung durch die Bauherrschaft oder deren Vertretung spätestens beim Baubeginn erfolgen. Bei Gebäuden mit einer Versicherungssumme von weniger als 25'000 Franken steht es der Bauherrschaft frei, eine Versicherung im Rahmen der obligatorischen Deckung abzuschliessen.
Um die Versicherungsdeckung eröffnen zu können, benötigen wir gewisse fachtechnische Angaben. Sollten Sie keinen Zugriff auf die Bauunterlagen haben, empfehlen wir Ihnen, das Formular durch Ihre Bauleiterin, Ihren Bauleiter ausfüllen zu lassen. Bitte melden Sie uns die Bauzeitversicherung erst an, wenn die Baudaten definitiv feststehen und die Baubewilligung vorliegt.
Bauen Sie mehrere Liegenschaften, melden Sie bitte jedes Gebäude einzeln an.