Abbruchmeldung
Wird ein Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrochen und nicht wieder aufgebaut, braucht dieses im Kanton Bern keinen obligatorischen Versicherungsschutz mehr. Um die Versicherungsdeckung aufzuheben, melden Sie uns den Abbruch mittels folgendem Formular.
Wird ein Gebäude komplett abgebrochen, anschliessend aber neu errichtet, muss der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden. Füllen Sie in diesem Fall das Formular «Anmeldung obligatorische Bauzeitversicherung für einen Neubau» aus.
Werden während Bauarbeiten nur Teile eines Gebäudes abgebrochen, muss die Versicherungsdeckung ebenfalls aufrechterhalten werden. In diesem Fall gilt es das Formular «Anmeldung obligatorische Bauzeitversicherung für einen Umbau» auszufüllen.