Obligatorische Grundversicherung im Kanton Bern

Mit der obligatorischen Gebäudeversicherung GVB Standard ist Ihr Zuhause gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

 Haus mit Garten
 Tisch mit Stühlen und Bank auf einer Terrasse

Basisschutz für Ihr Zuhause

Unabhängig vom Standort oder von dem individuellen Schadenrisiko gilt: Im Kanton Bern sind alle Gebäude obligatorisch gegen die Gefahren von Feuer- und Elementarschäden versichert.

Dazu gehören auch:

  • Türen, Treppen, Aufzüge, Fenster, Fensterläden, Storen, Bodenbeläge aller Art
  • Heizungen, Lüftungen, Klimaanlagen 
  • Sanitäre Einrichtungen wie Toiletten oder Waschbecken
  • Zentrale Energieerzeugungs- und Verteilanlagen für Dampf, Druckluft, Elektrizität, Gas und Vakuum, einschliesslich der dazugehörenden Zu- und Ableitungen
  • Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Solarenergieanlagen, Jauchegruben, Wärmepumpen, Erdsonden und dergleichen

Nicht durch die GVB versichert sind die betrieblichen Einrichtungen gewerblicher, industrieller und landwirtschaftlicher Anlagen sowie nicht dauerhafte Bauten. 

 

GVB Standard auf einen Blick

Tablist controls

Tiefe Prämien

Prämientarif

Zum Neuwert versichert

Versicherungswert

Im Schadensfall optimal versichert

Leistungen

Kein Selbstbehalt bei Feuerschäden

Selbstbehalt

Schadensbeispiele

Tablist controls
 Matte unter Hochwasser
Infolge von starken Niederschlägen ist ein Bach plötzlich über die Ufer getreten und ebenerdig von aussen durch die Eingangstüre des danebenstehenden Gebäudes eingedrungen. Im Innern sind durch das eintretende Wasser Schäden am Parkett und an den Wänden entstanden. Die Kosten für die Trocknungs- und Reparaturarbeiten werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.
 Eine Pfanne raucht heftig
Durch einen Pfannenbrand gerieten der Dampfabzug und die beiden angrenzenden Küchenschränke in Brand. Die Kosten für die Reparatur der Küche sind über GVB Standard gedeckt.