
Obligatorische Grundversicherung im Kanton Bern
Mit der obligatorischen Gebäudeversicherung GVB Standard ist Ihr Zuhause gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

Basisschutz für Ihr Zuhause
Unabhängig vom Standort oder von dem individuellen Schadenrisiko gilt: Im Kanton Bern sind alle Gebäude obligatorisch gegen die Gefahren von Feuer- und Elementarschäden versichert.
Dazu gehören auch:
Türen, Treppen, Aufzüge, Fenster, Fensterläden, Storen, Bodenbeläge aller Art- Heizungen, Lüftungen, Klimaanlagen
- Sanitäre Einrichtungen wie Toiletten oder Waschbecken
- Zentrale Energieerzeugungs- und Verteilanlagen für Dampf, Druckluft, Elektrizität, Gas und Vakuum, einschliesslich der dazugehörenden Zu- und Ableitungen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Solarenergieanlagen, Jauchegruben, Wärmepumpen, Erdsonden und dergleichen
Nicht durch die GVB versichert sind die betrieblichen Einrichtungen gewerblicher, industrieller und landwirtschaftlicher Anlagen sowie nicht dauerhafte Bauten.
GVB Standard auf einen Blick
Schadensbeispiele
Tablist controls

Infolge von starken Niederschlägen ist ein Bach plötzlich über die Ufer getreten und ebenerdig von aussen durch die Eingangstüre des danebenstehenden Gebäudes eingedrungen. Im Innern sind durch das eintretende Wasser Schäden am Parkett und an den Wänden entstanden. Die Kosten für die Trocknungs- und Reparaturarbeiten werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen.

Durch einen Pfannenbrand gerieten der Dampfabzug und die beiden angrenzenden Küchenschränke in Brand. Die Kosten für die Reparatur der Küche sind über GVB Standard gedeckt.