Anmeldung obligatorische Bauzeitversicherung bei einem Umbau
Während der Bauzeit kann viel passieren. Aus diesem Grund muss im Kanton Bern bei Bauprojekten mit Mehrwerten (= die Umbauten führen zu einer substanziellen Wertsteigerung) von mehr als 25 000 Franken die obligatorische Bauzeitversicherung bei der Gebäudeversicherung Bern abgeschlossen werden. Wird die Anmeldung unterlassen, kann das unter Umständen zu einer Kürzung von Versicherungsleistungen führen. Versichert sind dabei die gleichen Risiken wie in der obligatorischen Grundversicherung, d.h. Feuer- und Elementarschäden.
Um die Versicherungsdeckung eröffnen zu können, benötigen wir gewisse fachtechnische Angaben. Sollten Sie keinen Zugriff auf die Bauunterlagen haben, empfehlen wir Ihnen, das Formular durch Ihre Bauleiterin, Ihren Bauleiter ausfüllen zu lassen. Bitte melden Sie uns die Bauzeitversicherung erst an, wenn die Baudaten definitiv feststehen und die Baubewilligung vorliegt.
Bauen Sie mehrere Liegenschaften um, melden Sie bitte jedes Gebäude einzeln an.