Schadenabrechnung
Ist der Schaden repariert, folgt die Abrechnung. In der Schadenabrechnung erfahren Sie detailliert, welche Kosten wir übernehmen. Erklärungen zu den einzelnen Positionen erhalten Sie nachfolgend.
Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, den Gebäudeeigentümer:innen im Schadenfall jeweils selbst tragen müssen.
Bei Schäden, die durch Elementarereignisse wie Sturmwind, Hagel oder Hochwasser verursacht werden, machen wir einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Schadensumme geltend. Dieser beträgt mindestens 100 Franken und maximal 1'000 Franken pro Gebäude und Schadenfall. Spezielle Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Bei Schäden, die durch Feuer, Rauch oder elektrischer Überspannung verursacht werden, gibt es keinen Selbstbehalt.
Ob Decke, Wände oder Boden: Alle Gebäudeteile haben eine definierte Lebensdauer. Wird ein Gebäudeteil durch einen Brand oder ein Elementarereignis beschädigt und muss ersetzt werden, müssen wir Altersabzüge vornehmen. Wir orientieren uns dabei an der paritätischen Lebensdauertabelle des Hauseigentümer- und des Mieterverbands.
hev-schweiz.ch/lebensdauertabelle
Beispiel Furnierparkett
![Hausbau Feng Shui Baumaterialien: je naturbelassener Parkett desto mehr Energie](https://gvb.imgix.net/content/dam/gini/hausinfo/bilder/bauen/hausbau-fs-baumaterialien.jpg.gini-transform/original/hausbau-fs-baumaterialien.1643619424849.jpeg)
Beispiel Furnierparkett
Von Mehrwert sprechen wir, wenn ein Gebäudeteil nach einem Schaden nicht gleichwertig wiederhergestellt wird, sondern wertsteigernde Investitionen getätigt wurden. Von uns entschädigt werden nur die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz von Gebäudeteilen, die einer gleichwertigen Wiederherstellung entsprechen.
Beispiel Parkett
![Hausbau Feng Shui Baumaterialien: je naturbelassener Parkett desto mehr Energie](https://gvb.imgix.net/content/dam/gini/hausinfo/bilder/bauen/hausbau-fs-baumaterialien.jpg.gini-transform/original/hausbau-fs-baumaterialien.1643619424849.jpeg)
Beispiel Parkett
Nicht alle Schäden schränken die Funktionalität von Gebäudeteilen ein. Wir erstatten Gebäudeeigentümer:innen eine Minderwertentschädigung, wenn sie sich dazu entscheiden, den Schaden nicht beheben zu lassen.
Beispiel Lamellenstore
![Lamellenstoren](https://gvb.imgix.net/content/dam/gini/gvb/bilder/contentbilder/lamellenstore.jpg.gini-transform/original/lamellenstore.1718630363154.jpeg)
Beispiel Lamellenstore
Manchmal bietet sich während der Behebung eines Schadens die Gelegenheit, Unterhaltsarbeiten in Angriff zu nehmen. Von Unterhalt sprechen wir, wenn sich Gebäudeeigentümer:innen dazu entscheiden, während der Schadenbehebung nicht nur die Gebäudeteile reparieren oder ersetzen zu lassen, die beschädigt wurden, sondern auch Gebäudeteile, die vom Schaden gar nicht betroffen waren. Von uns übernommen werden nur die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Gebäudeteilen, die tatsächlich auch beschädigt wurden.
Beispiel Fensterläden
![Fensterläden sind ein Fassadenbestandteil und unterliegen meistens örtlichen Vorschriften.](https://gvb.imgix.net/content/dam/gini/hausinfo/bilder/bauen/fensterlaeden-neu.jpg.gini-transform/original/fensterlaeden-neu.1672129309382.jpeg)
Beispiel Fensterläden
Über die obligatorische Gebäudeversicherung sind Schäden gedeckt, die das Gebäude und mit ihm fest verbundene Einrichtungen wie Türen, Fenster, Böden, Heizungen oder sanitäre Einrichtungen betreffen. Als Folge übernehmen wir nur die Kosten, um die versicherten Gebäudeteile wieder in Stand zu setzen.
Beispiel Brandgeruch
![Eine Frau kocht mit einer Pfanne](https://gvb.imgix.net/content/dam/gini/gvb/bilder/contentbilder/pfanne-kochen.jpg.gini-transform/original/pfanne-kochen.1718630124680.jpeg)