In den Gemeinden sind sogenannte Feueraufseher für die Erfüllung der geltenden Brandschutzvorschriften bei Bauten folgender Nutzungen zuständig:
Wohngebäude ohne Hochhäuser (< 30,0 m)
Bauten für die Beherbergung und Pflege von bis zu 19 Personen (exkl. Gastgewerbe)
Landwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude
Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 600 m2 Gesamtfläche pro Geschoss; Gesamthöhe < 30,0 m)
Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen (Brandabschnittsfläche < 1200 m2; exkl. Apotheken und Drogerien)
Kleine und mittlere Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z. B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei)
Ein Sicherheitsbeauftragter ist dafür verantwortlich, dass die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen in einem Unternehmen eingehalten werden. In seinen Aufgabenbereich fallen u.a. folgende Tätigkeiten:
Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sicherstellen
Brandverhütung und Brandsicherheit sicherstellen
Periodische Kontrolle durchführen
Wartung aller Brandschutzeinrichtungen organisieren