Zuständigkeiten
Brandschutzauflagen dienen der Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachwerten.
- Industrie- und Gewerbebauten
- Beherbergungs- und Gastwirtschaftsbetriebe, Spitäler, Alters- und Pflegeheime
- Gebäude mit hoher Personenfrequenz wie Verkaufsgeschäfte über 1200 m2, grosse Büro- und Verwaltungsbauten, Theater, Kinos, Tanzlokale
- Schulen und Kindertagesstätten
- Anlagen zur Lagerung und zum Umschlag von feuergefährlichen Stoffen und Waren
- Hochhäuser (> 30,0 m)
- Einstellräume und Parkings (für mehr als 50 Fahrzeuge)
Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten diese gerne – kontaktieren Sie uns unter brandschutz@gvb.ch oder 031 925 11 11.
- Projektprüfung und Abnahmen von neu installierten oder revidierten Brandmelde-, Sprinkler- und Blitzschutzanlagen
- Periodische Kontrolle von Brandmelde-, Sprinkler- und Blitzschutzanlagen
- Projektprüfung und Abnahme von Rauchwärmeabzugs- und Rauchüberdruckanlagen
- Überprüfung von Brandfallsteuerungen
- Feuerschau
- Unabhängige Gutachten nach Blitzeinschlägen
- Technische Beratung vor Ort für die Planung und Realisierung von Brandschutzanlagen
- Blitzschutzkontrolle per Drohne
Die Inspektionsstelle stellt ihre akkreditierten Dienstleistungen auch als unabhängiger Berater schweizweit zur Verfügung und nimmt Aufträge von Privatpersonen und Unternehmen entgegen.
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF, 128 KB)
Die GVB Services AG führt für alle interessierten Fachfirmen Weiterbildungskurse in den Bereichen Brandmeldeanlagen und Sprinkleranlagen durch. Informieren Sie sich hier über die beiden Kurse und melden Sie sich direkt an.
- Begleitung bei Bauprojekten in allen SIA-Phasen
- Konzepte und Risikoanalysen
- Beratung und Beurteilung
- Arbeitssicherheitsplanung nach EKAS
- Schulungen für Sicherheitsbeauftragte
In den Gemeinden sind sogenannte Feueraufseher für die Erfüllung der geltenden Brandschutzvorschriften bei Bauten folgender Nutzungen zuständig:
- Wohngebäude ohne Hochhäuser (< 30,0 m)
- Bauten für die Beherbergung und Pflege von bis zu 19 Personen (exkl. Gastgewerbe)
- Landwirtschaftliche Betriebs- und Wohngebäude
- Einstellräume für Motorfahrzeuge (bis 50 Fahrzeuge)
- Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 600 m2 Gesamtfläche pro Geschoss; Gesamthöhe < 30,0 m)
- Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen (Brandabschnittsfläche < 1200 m2; exkl. Apotheken und Drogerien)
- Kleine und mittlere Gewerbebauten, in denen keine feuergefährlichen Stoffe und Waren erzeugt oder verarbeitet und keine Feuerarbeiten ausgeführt werden (z. B. Coiffeur, Metzgerei, Bäckerei, Schuhmacherei, Sattlerei, Töpferei)
- Kleingebäude ohne erhöhtes Brandrisiko
Ein Sicherheitsbeauftragter ist dafür verantwortlich, dass die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen in einem Unternehmen eingehalten werden. In seinen Aufgabenbereich fallen u.a. folgende Tätigkeiten:
- Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sicherstellen
- Brandverhütung und Brandsicherheit sicherstellen
- Periodische Kontrolle durchführen
- Wartung aller Brandschutzeinrichtungen organisieren
- Personal in Sachen Löschtechniken ausbilden
- Einsatzplanung für den Brandfall überwachen