Feuerschau

Sie sind Sicherheitsbeauftragter und haben ein Aufgebot für eine Feuerschau erhalten?

Dann gehört Ihr Gebäude zu denjenigen, welche gemäss kantonaler Gesetzgebung (FFV Art. 9) der Feuerschau unterstellt sind und regelmässig auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überprüft werden müssen.

 

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten diese gerne – kontaktieren Sie uns unter brandschutz@gvb.ch oder 031 925 11 11.