So gehen Sie im Schadensfall vor

Schäden passieren. Wichtig ist, dass Sie sich nach einem Schaden direkt bei uns melden und nicht bereits den Schaden beheben lassen. Ausser natürlich, es braucht provisorische Schutzmassnahmen, um weitere Schäden zu verhindern.

Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden. 

Machen Sie Fotos von allen beschädigten Gebäudeteilen. Entsorgen Sie diese bitte erst, wenn Sie grünes Licht von uns erhalten haben. Um einen noch grösseren Schaden zu verhindern, lassen Sie die Gebäudehülle schliessen (z.B. durch Blachen oder Holzbretter). Bei Wasserschäden veranlassen Sie zudem so schnell wie möglich Trocknungs- bzw. Reinigungsarbeiten. Was Sie sonst noch tun können, erfahren Sie hier. 

Melden Sie uns den Schaden. 

Entweder online via www.gvb.ch/schadeninfo@gvb.ch oder telefonisch unter 0800 666 999 (kostenlos). Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, halten sie folgende Angaben bereit: zur Schadenursache, zum Schadenhergang und zum Objekt (Vertragsnummer oder Adresse).

Wir möchten, dass die Instandstellung so angenehm wie möglich für Sie verläuft. Aus diesem Grund bieten wir für unsere Kundinnen und Kunden den kostenlosen Rundum-Service «Schaden-Assistance» an. Wir kümmern uns um alles: wir holen bei Ihrem Wunschhandwerker oder einem lokalen Handwerker die Reparaturofferte ein, koordinieren die Behebung und bezahlen den Handwerker direkt. Falls Sie von diesem Service profitieren wollen, teilen Sie uns dies bitte während der Schadensmeldung mit.  

Parallel zur Schadensmeldung dürfen Sie die Reparaturofferte einholen. Haben Sie sich für die «Schaden-Assistance» entschieden, übernehmen wir das für Sie.  

Lassen Sie den Schaden beheben.

Nachdem Sie uns den Schaden gemeldet haben, prüfen wir, ob Sie den Schaden beheben lassen dürfen oder ob sich einer unserer Experten den Schaden ansehen muss. Der Schadenexperte bespricht mit Ihnen dann das weitere Vorgehen. Haben Sie sich für die «Schaden-Assistance» entschieden, koordiniert der Experte die Instandstellung mit dem gewünschten Handwerker.  

Bezahlen Sie die Rechnung.

Ist der Schaden behoben, erhalten sie vom Handwerker die Rechnung. Bitte begleichen Sie diese und reichen Sie uns eine Kopie für die Rückvergütung ein. Falls Sie sich für die «Schaden-Assistance» entschieden haben, bezahlen wir den Handwerker direkt. Ihnen werden nur allfällige Selbstbehalte in Rechnung gestellt.  

Lassen Sie uns die Arbeit für sich erledigen.

Mit unserem Rundum-Service «Schaden-Assistance» erledigen wir die Instandsetzung professionell und effizient und Sie werden über jeden Schritt auf dem Laufenden gehalten. Weitere Informationen zu unserem Service erhalten Sie hier.