Unterlagen
Als zuständige Aufsichts- und Konzessionsbehörde stellen wir Kaminfegerbetrieben Weisungen, Arbeitshilfen und andere nützliche Informationen zur Verfügung.
Welchen Pflichten konzessionierte Kaminfegerbetriebe nachkommen müssen und welche Regelungen im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen Wartungen gelten, erfahren Sie in der Weisung.
Welchen Pflichten Eigentümer von Feuerungsanlagen nachkommen müssen, erfahren Sie im Merkblatt.
Als prozessunterstützendes Hilfsmittel haben wir die Arbeitshilfe Schwarze Feuerschau mit einem Katalog von typischen Brandschutzmängeln erarbeitet.
Vom Besitzer nicht fristgerecht behobene Mängel sind uns mittels untenstehendem Formular zu melden. Bitte legen Sie der Meldung eine Kopie des Mängelrapports und der Mahnung bei.
Um im Kanton Bern Heizungen, Öfen und andere Feuerungsanlagen reinigen und kontrollieren zu dürfen, benötigen Kaminfegerbetriebe eine Konzession. Um diese zu behalten, müssen Sie uns jedes Jahr bis jeweils am 30. September die «Selbstdeklaration Qualitätsanforderungen an Kaminfegerbetriebe im Kanton Bern» einreichen.