Konzession

Im Kanton Bern dürfen nur konzessionierte Kaminfegerbetriebe Heizungen, Öfen und andere Feuerungsanlagen kontrollieren und reinigen. Eine Konzession können Sie mittels Gesuch bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) beantragen.

Reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Gesuch die folgenden Dokumente ein:

  • Eidgenössisches Kaminfegermeisterdiplom
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Strafregisterauszug
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Betreibungsregisterauszug
  • Nachweis über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Selbstdeklaration Qualitätsanforderungen an Kaminfegerbetriebe im Kanton Bern

 

Ist ein Gesuch vollständig und werden alle Voraussetzungen nach der Feuerschutz- und Feuerwehrverordnung erfüllt, erhalten Sie die Konzession. Um die Konzession zu behalten, müssen Sie uns jedes Jahr bis jeweils am 30. September die «Selbstdeklaration Qualitätsanforderungen an Kaminfegerbetriebe im Kanton Bern» einreichen. 

Konzessionierte Kaminfegerbetriebe sind gemäss Lufthygieneverordnung (LHV) dafür zuständig, eine visuelle Asche- und Brennstoffkontrolle (VABKO) durchzuführen. Hier finden Sie weitere Informationen. 

Damit Besitzer von Feuerungsanlagen wissen, welche Betriebe im Kanton Bern über die notwendige Konzession verfügen, publizieren wir diese öffentlich.