Finanzierung

Jede Gemeinde im Kanton Bern ist verpflichtet, ihren Beitrag an die Einsatzkostenversicherung in Form einer festen Pauschale zu entrichten.

Diese ergibt sich durch die Einwohnerzahl und beträgt mindestens 375 Franken, höchstens aber 50 000 Franken. Die Pauschale ist jährlich zu entrichten, kann aber unter Vorbehalt von Art. 5 der Einsatzkostenverordnung auch erlassen werden. Im Falle einer grösseren Notlage kann die Stiftung einen zweifachen Pauschalbeitrag einfordern.

Im Ereignisfall werden die Versicherungsleistungen und Kosten dem Gesamtbetrag dieser Pauschalbeiträge belastet. Sollten nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, bevorschusst die GVB geschuldete Versicherungsleistungen. Dabei verrechnet sie einen Zins zum jeweiligen Satz für Gemeindedarlehen der BEKB.