
Obligatorische Bauversicherung im Kanton Bern
Mit der obligatorischen Bauversicherung sind Sie auch während der Bauphase vor den Folgen allfälliger Feuer- und Elementarschäden geschützt.

Geschützt durch die Bauphase
Während der Bauzeit kann viel passieren. Um Sie vor einer finanziellen Misere – noch vor dem Einzug ins neue Zuhause – zu schützen, sieht das Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) auch während dem Bau einen obligatorischen Schutz vor. Dieses Obligatorium gilt für Neu-, Um-, Aus- und Anbauten sowie Sanierungen ab einer Bausumme von 25 000 Franken.
Der Versicherungsschutz ist identisch mit jenem der obligatorischen Grundversicherung. Zudem sind dieselben Schadensereignisse versichert.
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Wichtig: Um Ihr Bauprojekt beurteilen zu können, benötigen wir gewisse fachtechnische Angaben. Sofern Sie keinen Zugriff auf die vollumfänglichen Bauunterlagen (Pläne, Budget, Abrechnungsnormen, etc.) haben, empfehlen wir Ihnen, das Formular durch Ihren Bauprojektleiter ausfüllen zu lassen.
Häufige Fragen:
Die obligatorische Bauversicherung auf einen Blick
Schadensbeispiel

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Melden Sie jetzt Ihren Neu- oder Umbau an. Füllen Sie dafür das folgende Formular aus und schicken es an kundencenter@gvb.ch. Wichtig: Um Ihr Bauprojekt beurteilen zu können, benötigen wir gewisse fachtechnische Angaben. Bitte fordern Sie diese bei Bedarf bei Ihrem Bauprojektleiter ein, bevor Sie das Formular ausfüllen.