Vorgehen im Schadensfall

Tritt ein Extremereignis ein, sind betroffene Gemeinden gebeten, möglichst bald ein provisorisches Gesuch bei der Geschäftsstelle der EKV anzumelden.

Dieses Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
  • Ansprechperson
  • Datum des Ereignisses
  • Kurzbeschrieb des Ereignisses
  • Provisorische Kostenschätzung 

Definitives Gesuch

Innerhalb von zwei Jahren nach Eintreten des Ereignisses muss die Gemeinde eine definitive Kostenzusammenstellung der Geschäftsstelle EKV einreichen. Diese ist wie folgt zu gliedern:

  • Einsatzkosten der eigenen Feuerwehr
  • Einsatzkosten des eigenen Zivilschutzes
  • Einsatzkosten überörtlicher Feuerwehren und Zivilschutzorganisationen
  • Einsatzentschädigungen privater Helfer
  • Einsatzkosten der Verwaltung, die als Überzeit entschädigt werden
  • Einsatzkosten, Massnahmen Dritter (Unternehmer) an Gewässern. Die Absprache bezüglich Subventionen wird zwischen der EKV und dem kantonalen Tiefbauamt geregelt
  • Einsatzkosten, Massnahmen Dritter (Unternehmer) zugunsten gemeindeeigener Infrastrukturen (Gemeindestrassen, Plätze etc.) 

Die Einsatzkosten sind wie folgt zu dokumentieren:

  • Datum der Ausführung
  • Beschrieb der Massnahmen
  • Rechnungsbelege mit entsprechenden Rapporten
  •  Fotos
  • Konto, auf welches die beitragsberechtigten Kosten zu vergüten sind

Weiteres Vorgehen

Die Gesuche werden vom technischen Kundenberater der Geschäftsstelle geprüft und anschliessend mit den Ansprechpersonen der Gemeinde besprochen. Die Auszahlung erfolgt basierend auf dem Revisionsbericht an die betroffene Gemeinde.